Tantiemen für digitale Medien

Was es ist

Nach der jüngsten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind sämtliche Geräte und Speichermedien vergütungspflichtig. Die Vergütung geht an die GEMA, die als Verwertungsgesellschaft die Gelder an Musiker, Texter und Komponisten ausschüttet. Konkreter Ansprechpartner innerhalb der GEMA ist in diesem Fall die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ).

Quelle: http://www.gema.de